Beschwerdemöglichkeiten
Beschwerden über unsere Dienstleistungen? Lassen Sie es uns wissen!
Die Beamten des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres sind jeden Tag für Sie da. Sie tun ihr Möglichstes, um Ihnen Dienstleistungen von hoher Qualität zu bieten.
Es kann jedoch vorkommen, dass Sie nicht vollkommen zufrieden sind.
Zur Berichtigung von Fehlern können Sie sich jederzeit an den mit der Bearbeitung Ihrer Akte beauftragten Beamten wenden. Wird Ihrer Bitte nicht entsprochen, können Sie ganz einfach eine Beschwerde einreichen.
Unsere Generaldirektionen und Führungsdienste sowie der Koordinations- und Unterstützungsdienst verfügen über einen Beschwerdekoordinator. Er bearbeitet Ihre Beschwerde, schlägt eine Lösung vor oder berichtigt den Fehler.
Falls die betreffende Direktion Ihnen keine zufriedenstellende Lösung bietet, können Sie sich an die Zentrale Dienststelle für Beschwerden der Präsidentin des Direktionsausschusses wenden.
Ihre Beschwerde hilft dem FÖD Inneres dabei, ähnlichen Beschwerden zuvorzukommen und seine Arbeitsweise und seine Dienstleistungen zu verbessern.
Kurz: Beschwerden über unsere Dienstleistungen? Lassen Sie es uns wissen!
Wer kann eine Beschwerde einreichen und aus welchem Grund?
Jeder, der mit der von einem Dienst oder einem Personalmitglied dieses Dienstes angebotenen Dienstleistung nicht zufrieden ist. Eine Beschwerde kann sich auf eine Dienstleistung beziehen, die in einem der folgenden Aspekte mangelhaft ist:
- Information (unvollständig, fehlerhaft, unverständlich usw.)
- Empfang (telefonisch, Verhalten eines Personalmitglieds usw.)
- Qualität (Schnelligkeit, Verfügbarkeit usw.)
Beschwerden in Bezug auf den Inhalt der von einem Dienst gefassten Beschlüsse werden nur dann geprüft, wenn kein spezifisches Widerspruchsverfahren vorgesehen ist. Administrative und gerichtliche Streitsachen fallen auch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Beschwerdeverwalters.
Zudem werden anonyme Beschwerden nicht bearbeitet.
Wie kann eine Beschwerde eingereicht werden?
Vorzugsweise mit einem Formular für Beschwerden.
Wie wird meine Beschwerde bearbeitet?
- Sie erhalten eine Empfangsbestätigung.
- Grundsätzlich wird eine Beschwerde binnen einem Monat bearbeitet.
Zentrale Dienststelle für Beschwerden
Falls die betreffende Direktion Ihnen keine zufriedenstellende Lösung bietet, können Sie sich an die Zentrale Dienststelle für Beschwerden der Präsidentin des Direktionsausschusses wenden.
Immer noch nicht zufrieden?
Wenden Sie sich an den föderalen Ombudsmann.
Hierbei handelt es sich um einen unabhängigen Dienst, der der Föderalverwaltung nicht angehört. Er prüft Ihre Beschwerde kostenlos und unparteiisch.