Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose
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Das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose (GKFS) ist eine unabhängige Föderalverwaltung, deren Personal vom FÖD Inneres gestellt wird. Der Auftrag des GKFS besteht darin, Personen, denen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland Verfolgung oder ernsthafter Schaden droht, Schutz zu bieten. Der Generalkommissar prüft zunächst, ob der Antragsteller auf internationalen Schutz als Flüchtling anerkannt werden kann. Ist dies nicht der Fall, prüft er, ob der Antragsteller Anspruch auf den subsidiären Schutzstatus hat.
Im Einklang mit den belgischen, europäischen und internationalen Normen prüft das GKFS jeden Antrag auf internationalen Schutz individuell, objektiv und unparteiisch. Das GKFS stellt anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen auch Personenstandsdokumente aus.
Das GKFS ist das einzige Organ, das für die Prüfung von Antragstellern auf internationalen Schutz zuständig ist, und räumt den Werten Unabhängigkeit, Integrität, Verantwortung, Respekt und Professionalität höchste Priorität ein.