Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose
Der Generalkommissar und seine Mitarbeiter gewähren Ausländern Schutz, die eine begründete Verfolgungsbefürchtung im Sinne des Genfer Abkommens (Rechtsstellung eines Flüchtlings) haben oder die tatsächlich Gefahr laufen, bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland einen ernsthaften Schaden zu erleiden (subsidiärer Schutz).
Zu diesem Zweck wird jeder Asylantrag gemäß den internationalen, europäischen und belgischen Normen sorgfältig geprüft, wobei der Asylkontext berücksichtigt wird.
Konkret bedeutet dies, dass:
- die Rechtsstellung eines Flüchtlings oder der subsidiäre Schutz gewährt wird,
- die Rechtsstellung eines Flüchtlings oder der subsidiäre Schutz verweigert wird,
- die Rechtsstellung eines Flüchtlings oder der subsidiäre Schutz entzogen wird,
- anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen Personenstandsdokumente ausgestellt werden.
Gegen negative Beschlüsse des Generalkommissariats kann Beschwerde beim Rat für Ausländerstreitsachen eingereicht werden.
Contact
Sophie Van Balberghe
(Generalkommissarin FR)
Christophe Hessels
(Beigeordneter Kommissar, NL)
Annick Goeminne
(Beigeordnete Kommissarin, FR)
Offizielle Postanschrift: Rue Ernest Blerot 39, 1070 Brüssel
Adresse für Asylbewerber, anerkannt, Anwalt, Vormund, Vertrauensperson: Rue Ernest Blerot 39, 1070 Brüssel
Adresse für Besucher: Place Victor Horta 40, 1060 Brüssel
Telefon : 02 205 51 11
E-mail : cgra.info@ibz.fgov.be (FR), cgvs.info@ibz.fgov.be (NL)
Website : https://www.cgra.be/ (FR), http://www.cgvs.be (NL)